Freitag, 26. Februar 2016

Vorwort und Übersicht

Artikelfolge im Gemeindebrief der evangelischen Kirchengemeinde Leverkusen Manfort 3/2005 ff von Helmut Böhme, für das Internet überarbeitet

"Wer ist das Oberhaupt der Kirche?"
Diese Frage stellte ein Mitglied unserer Gemeinde in einer Leverkusener Tageszeitung – KStA v. 22.06.05 -. Im Zusammenhang mit vielen Leserbriefen, die sich kritisch mit Ursprung, Struktur und Wesen unserer Kirche heute auseinander setzten, gewann ich die Überzeugung, dass wenigstens die interessierten und betroffenen Gemeindemitglieder eine sachbezogene Einführung und Übersicht in die Hand bekommen sollten, die diese und ähnliche Fragen näher und im Zusammenhang beleuchten.

Hinzu kommt, dass ich von 1976 bis 2000 als Presbyter, darunter elf Jahre als Kirchmeister und drei Jahre als Vorsitzender des Presbyteriums tätig war. Außerdem stand ich 26 Jahre im Predigtdienst, davon 10 Jahre als Lektor und 16 Jahre als Predigthelfer, heute „Prädikant“ (1976 – 2002). Schließlich gehörte ich in all diesen Jahren der Kreissynode an und habe acht Jahre als Synodalbeauftragter für Predigthelferinnen und –helfer sowie für den Lektordienst gearbeitet. Ich kann also aus Erfahrung sprechen. Das kommt auch in den Artikeln zum Ausdruck.

Die Redaktion war mit meinem Vorhaben einverstanden. Seither erschienen die Artikel:
Wer ist das Oberhaupt unserer Kirche?“ Gemeindebrief 3/2005
Die Gemeinde – wer ist das?“ Gemeindebrief 1/2006
Das Presbyterium (1) – ein unbekanntes Wesen?“ Gemeindebrief 2/2006
Das Presbyterium (2) – Gemeindeleitung (1)“ Gemeindebrief 3/2006
Das Presbyterium (3) – Gemeindeleitung (2)“ Gemeindebrief 1/2007
Das Presbyterium (4)“ Gemeindebrief 2 /2007
Gemeindepfarrer/in – die eierlegende Wollmilchsau?“ (1) Gemeindebrief 3/2007
Gemeindepfarrer/in – die eierlegende Wollmilchsau?“ (2) Gemeindebrief 1/2008

Außerdem war noch eine Folge vorgesehen:
„Kirchenkreis und Landeskirche – unsere Kirchenobrigkeit?“ (Wenn sie verfasst worden sein sollte, so wurde sie jedenfalls nicht veröffentlicht. Walter Böhme, Webmaster)

Die Veröffentlichung aus dem Jahr 2009 war unübersichtlich. Deshalb ist sie jetzt in einzelne Artikel aufgelöst worden. Sie ist aber am Schluss der Artikelserie in der ursprünglichen Form dokumentiert.
Walter Böhme, Webmaster

1. Wer ist das Oberhaupt unserer Kirche?

Diese Frage fand ich in einem Leserbrief im Kölner-Stadtanzeiger vom 26.06.05. Sie hat mich nicht losgelassen. Wir kennen die Antwort seit unserer Konfirmation: Gott, der Vater, Gott, der Sohn und der Heilige Geist. Wir sagen als Christen, dass Jesus Christus der Herr unserer Kirche ist. Die christliche Kirche bekennt sich zu dem Gott und Herrn jenseits dieser Welt, der sich den Menschen durch Offenbarungen mitteilt. Von Beginn an handelt Gott von sich aus und wendet sich an den Menschen, z. B. mit seinem Verbot von den Früchten zu essen, die er am Baum der Erkenntnis findet (1. Mose 2,17), der Geschichte von der Sintflut (1. Mose 6-8) und den Zehn Geboten (2. Mose 20). Von Anfang an ist das Verhältnis zu Gott von einem Unter-/Überordnungsverhältnis geprägt. Das ist nicht ungewöhnlich. Gott ist Schöpfer der Welt und damit auch der Menschen.

Dann geschieht etwas Unerwartetes: Jesus wird geboren, Gott wird Mensch! Das Einzigartige daran ist, dass Gott das aus Liebe zu den Menschen tut. Sie haben sich so oft und so weit von Gott entfernt, dass viele keinen Zugang mehr zu ihm finden können. Darüber hinaus hat Jesus den Auftrag, die Sünden aller Menschen auf sich zu nehmen und den Tod am Kreuz zu sterben, stellvertretend für alle Menschen. Das bringt die Menschen ganz nahe zu Gott. Aus Gott wird Mensch, aus dem Herrn wird – in der Sprache Luthers und vieler unserer Kirchenchoräle – ein „Knecht“, also ein Diener, eine Dienstkraft. Jesus vermittelt uns den Willen seines Vaters und hat uns das wichtigste Gebot genannt: Liebe! Wir sollen Gott lieben, unseren Nächsten und unsere Feinde (Mt. 22,34-40; Mk. 12,18-27; Lk. 10,25-28; Mt. 5,43-48; Lk. 6,27-28 und 32-36).

So stehen wir nun vor unserem Gott von unserer Sünde befreit – jedoch wiederum mit schwerem Gepäck. Wer kann diese Gebote alle erfüllen? Sind das nicht Aufgaben, die schier übermenschliche Kraft erfordern? Entfernen wir uns nicht von neuem immer wieder von Gott?

Diese Fragen sind berechtigt. Verstehen wir diese Gebote einmal als Zielbeschreibungen, auf die hin wir leben sollen mit allen unseren Kräften, dann sieht es schon anders aus. Mit solchem Verständnis könnten wir es wenigstens versuchen. Nun müssen wir etwas über die Heilige Schrift sagen, die uns Gottes Wort verkündet. Genau betrachtet, enthält auch die Bibel Worte von Menschen, Zeugnisse von Menschen über ihren Glauben an Gott und über sein Wirken. Hier wird vom Leben der Menschen mit ihrem Gott berichtet, aus der Sicht dieser Menschen.

Diese Glaubenszeugnisse haben sich zunächst mündlich entfaltet und wurden über Generationen hinweg mündlich weitergegeben, ehe sie erstmals in Schriftform gefasst wurden. Auch diese Schriftform hat sich im Laufe der Jahrhunderte mehrfach geändert. Auf diese Weise ist neben der ursprünglichen Botschaft und Glaubenserfahrung der jeweiligen Zeitgenossen auch vieles in diese Überlieferung eingeflossen, das zur Vorstellungswelt und zum Erfahrungshorizont dieser Menschen gehörte. Auf diese schriftlichen Zeugnisse stützt sich seither die Kirche unserer Zeit.
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Christlicher Glaube

Das älteste christliche Glaubenszeugnis wird von dem Apostel Petrus berichtet, der auf die von Jesus gestellte Frage, wer er sei, spontan und ohne Zögern geantwortet habe: „Du bist Christus, des lebendigen Gottes Sohn!“ (Mt. 16,16; Mk. 8,29; Lk. 9,20). Diesem Bekenntnis sind in der Geschichte viele gefolgt. Eine Auswahl von Glaubensbekenntnissen finden wir in unserem Gesangbuch (eg) unter den Nummern 852 bis 859 bzw. S. 1305 – 1387.

Von den vielen Einflüssen, die seit dem Bekenntnis des Petrus auf die evangelische Kirche eingewirkt haben, möchte ich zwei Zeugen nennen: Martin Luther („Von der Freiheit eines Christenmenschen“, 1520) und Immanuel Kant in seiner Schrift „Was ist Aufklärung?“ von 1784. Martin Luther stellt in seiner Schrift fest: „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan.“ Er sagt zugleich: „Ein Christenmensch ist ein dienstbarer Knecht aller Dinge und jedermann untertan.“

Jesus Christus hat uns frei gemacht von der Sünde und unserer Entfernung von Gott. Sind wir vor Gott aber frei, dann sind wir erst recht frei vor den Menschen. Zugleich aber sind wir dem dreifachen Liebesgebot verpflichtet und dienen Allen soweit wir können. Immanuel Kant ruft den Menschen seiner Zeit zu: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“

Auf diese beiden Erkenntnisse der Reformation (Martin Luther) und der Aufklärung (Immanuel Kant) stützt sich in der Tradition evangelischer Bekenntnisse auch die evangelische rheinische Landeskirche mit ihrer Kirchenordnung – KO - gewissermaßen ihrem „Grundgesetz“. Der erste Satz ihres Grundartikels 1 lautet: „Die evangelische Kirche im Rheinland bekennt sich zu Jesus Christus, dem Fleisch gewordenen Worte Gottes, dem für uns gekreuzigten, auferstandenen und zur Rechten Gottes erhöhten Herrn, auf den sie wartet.“

So einfach ist das mit dem Oberhaupt, oder wie wir sagen, dem Herrn, unserer Kirche also nicht. Sollte die Frage aber nicht auf diese göttliche Ordnung, sondern ganz banal auf die weltlich-irdische Hierarchie der kirchlichen Organisation zielen, dann ist die Frage falsch gestellt. Nach der Kirchenordnung gibt es kein Oberhaupt, sondern nur Menschen, die Leitungsfunktionen ausüben, die ihnen durch Wahl übertragen werden. Natürlich gibt es auch Funktionen in der Kirche, die keine Leitungsfunktionen sind. In diesem Sinne kann es auch eine hierarchische Ordnung geben.

Fassen wir zusammen:

1. Das Oberhaupt der christlichen Kirche ist der dreieinige Gott. Sie nennt Christus ihren Herren.
Das „Oberhaupt“ ist also nicht von dieser Welt.
2. Das Christentum ist eine Offenbarungsreligion. Das Verhältnis des Menschen zu Gott ist
demnach nicht demokratisch bestimmt, sondern von der Liebe Gottes geprägt.
3. Die Bibel ist das Zeugnis von Menschen über diesen Gott und sein reales Wirken in dieser Welt.
4. Seither hat es viele weitere Zeugnisse gegeben. Sie sind immer aus ihrer Zeit in ihre Zeit hinein
gesagt worden. Wir wissen oft nicht, was zeitgebunden ist oder heute noch gilt.
5. Den Kern der Botschaft Gottes hat Jesus Christus mit dem dreifachen Liebesgebot genannt.
Martin Luther und Immanuel Kant haben uns weitergeholfen, indem sie auf unsere Fähigkeiten
als mündige Christen hingewiesen haben.

Wie komme ich zu dieser Frage, die heute das Thema ist? Ich fand sie in einem Leserbrief aus unserer hiesigen Zeitung (KStA 142 v. 22.06.2005, Leverkusener Ausgabe). Sie hat mich nicht losgelassen. Es gab auch andere Leserbriefe. Da ging es um das Presbyterium, den Pfarrer, die Gemeinde, um Macht, Demokratie sowie Offenheit (Transparenz).

2. Die Gemeinde – wer ist das?

Übersicht:
2.1 "Gemeinde" in der Bibel
2.2 Freiheit eines Christenmenschen
2.3 Kirche heute
2.4 Kirchengemeinde und Demokratie

Im letzten Gemeindebrief beantwortete ich die Frage eines Gemeindemitglieds im Kölner Stadtanzeiger/Leverkusener Anzeiger „Wer ist das Oberhaupt unserer Kirche?“. Ich hoffe, diese Frage beantwortet zu haben. Heute wende ich mich einer anderen Frage zu. In Leserbriefen und Zeitungsberichten wurde im letzten Halbjahr viel von unserer Evangelischen Johanneskirchengemeinde Leverkusen-Manfort gesprochen, nicht immer mit diesem vollen Namen – meist ging es um „die Gemeinde“.

2.1 „Gemeinde“ in der Bibel

Jesus selbst spricht von seiner Gemeinde und meint damit die weltweite Gemeinde aller Glaubenden, die seinem Ruf folgen (Mt. 16,18). Dann aber spricht er von der Gemeinde im Sinne einer Ortsgemeinde (Mt. 18,17). Der Apostel Paulus spricht von der Gemeinde als einer Hausgemeinde (Röm. 16,5; 1. Kor. 16,19). In der Apostelgeschichte wird von der ersten Gemeinde gesprochen. In seiner Pfingstpredigt hatte der Apostel Paulus gesagt: „So wisse nun das ganze Haus Israel gewiß, dass Gott diesen Jesus, den ihr gekreuzigt habt, zum Herrn und Christus gemacht hat.“ Die Zuhörer fragen die Apostel, was sie denn tun sollen. Petrus sagt ihnen, sie sollten sich taufen lassen. Später heißt es dann, „Sie blieben aber beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemeinschaft und im Brotbrechen und im Gebet.“ Der Bericht endet mit folgenden Sätzen: „Und sie waren täglich einmütig beieinander im Tempel und brachen das Brot hier und dort in den Häusern, hielten die Mahlzeiten mit Freude und lauterem Herzen und lobten Gott und fanden Wohlwollen beim ganzen Volk. Der Herr aber fügte täglich zur Gemeinde hinzu, die gerettet wurden.“ (Apg. 2,36, 38, 42, 46 f). Nach diesen Zeugnissen ist die Gemeinde einmal die weltweite Gemeinschaft der an Jesus Christus Glaubenden, zum anderen die Gemeinschaft derer, die sich in diesem Glauben im Tempel versammeln und schließlich die, die sich in den Häusern einzelner Glaubensgeschwister treffen und beten und das Abendmahl feiern.

Die ersten Christen hielten sich an die jüdischen Gemeinden, trafen sich in den Synagogen – und wurden von Außenstehenden oft für eine jüdische Sekte gehalten. Das ist lange her. Es ist seither viel geschehen. Für unsere Zwecke will ich nur an die beiden Ereignisse erinnern, von denen ich im letzten Gemeindebrief sprach, der Reformation (Martin Luther) und der Aufklärung (Immanuel Kant).

2.2 Freiheit eines Christenmenschen

Martin Luther sprach von der Freiheit eines Christenmenschen (1520) und versicherte; Jesus Christus habe uns frei gemacht von der Sünde und von unserer Entfernung zu Gott. Sind wir aber frei vor Gott, dann sind wir erst recht frei vor den Menschen. Zugleich betont er die Bindung des Christen an das dreifache Liebesgebot (gegenüber Gott, gegenüber unserem Nächsten und gegenüber unseren Feinden, Mt. 22,37-40, Mk. 12,28-32, Lk. 10,25-28 und Mt. 5,43-47) und dass wir allen dienen soweit wir können. Immanuel Kant ruft den Menschen zu: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (1784).

2.3 Kirche heute

Das „Grundgesetz“ unserer Landeskirche, der Evangelischen Kirche im Rheinland – EKiR -, die Kirchenordnung – KO – geht im Kern auf diese Wurzeln zurück. Im Artikel 1 KO heißt es unter anderem „Gebunden an Jesus Christus, den Herrn unserer Kirche, und in der darin begründeten Freiheit erfüllt die EKiR ihre Aufgaben, wacht über die Lehre, gibt sich ihre Ordnungen und überträgt Ämter und Dienste. …. Sie trägt die Verantwortung für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes und für die rechte Verwaltung der Sakramente, stärkt die Mitglieder für ein christliches Leben, ermutigt sie, ihre unterschiedlichen Gaben einzubringen und fördert das Zusammenleben der verschiedenen Gruppierungen. Sie hat darüber hinaus den Auftrag zur Seelsorge, zur Diakonie, zum missionarischen Dienst, zur Förderung der Kirchenmusik und zur christlichen Erziehung und Bildung.“ Dieser umfassende Auftrag gilt für die kleinste Gemeinde der EKiR ebenso wie für die Kirchenkreise und die Landeskirche selbst.

Die Gemeinde in der EKiR ist die Gemeinschaft ihrer Mitglieder in einem bestimmten Gebiet („Ortsgemeinde“, Art. 5 KO). Mitglieder der Kirchengemeinde sind alle in ihrem Bereich Wohnenden, die in einem evangelischen Bekenntnis getauft oder in sie aufgenommen worden sind, mit wenigen Ausnahmen (Art. 13 KO). Damit ist geklärt, unsere Kirchengemeinde ist eine Ortsgemeinde, zu der alle getauften Christen gehören, die in ihren Grenzen leben. Was sind die Grenzen unserer Gemeinde? In groben Zügen kann man sagen: Im Süden die Stadtgrenze zu Köln, im Westen die Autobahn A3, im Norden die Südgrenze von Schlebuschrath bis zur Güterbahnstrecke Morsbroich, im Osten entlang der Güterbahnstrecke bis zur Gustav-Heinemann-Straße, von dort entlang der Paracelsusstraße und dem Alten Grenzweg und Dünnwalder Grenzweg bis zur Stadtgrenze Köln. Damit ist die Johanneskirchengemeinde Leverkusen-Manfort umfassend beschrieben.

2.4 Kirchengemeinde und Demokratie

Wie aber steht es mit der so oft zitierten Demokratie in der Gemeinde? Sie beginnt bei den Gemeindemitgliedern. Sie tragen die Mitverantwortung für das Leben und den Dienst der Kirchengemeinde. Sie sind im Rahmen der KO an den Entscheidungen über Leben und Dienst beteiligt – Art. 14 KO -. Wie aber geschieht das? Zunächst hat jeder Konfirmierte das Wahlrecht, genauer ab 16 Jahre. Er kann das Presbyterium seiner Gemeinde wählen, gewählt werden dagegen kann er erst mit 18 Jahren. Gewählt wird aber nur in vierjährigem Abstand. Anders steht es mit der Gemeindeversammlung (Art. 35, Abs. 4 KO). Gemeindemitglieder und die Mitarbeitenden der Gemeinde bilden die Gemeindeversammlung, die vom Presbyterium jährlich mindestens einmal zu einer Versammlung einzuladen ist. In dieser Versammlung wird über die Arbeit der Kirchengemeinde sowie über die Gesamtlage der Kirche berichtet und beraten. Im einzelnen werden in der Gemeindeversammlung beraten Fragen der Gottesdienste, die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben, Bauvorhaben, die Planung gemeindlicher Einrichtungen, bestimmte Planungen, die die Zukunft der Gemeinde betreffen und Fragen der Pfarrstellenbesetzung. Die Ergebnisse der Beratungen in der Gemeindeversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten.

Das Presbyterium hat darüber zu beraten und die Gemeinde in geeigneter Weise über seine Entscheidungen zu unterrichten – Art. 35 KO -. Wir sehen, entscheiden kann die Gemeindeversammlung nicht. Das ist Aufgabe des Presbyteriums. Aber die Gemeindeversammlung kann zu einem Forum der Gemeinde werden, auf dem alle miteinander sprechen können – auch mit den Mitarbeitern. Hier ist der Ort, wo man Sorgen, Kritik, Hinweise und Anregungen äußern kann, die das Presbyterium zur Kenntnis nehmen muss. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn es um Personalien geht, dann sollte sich das Gemeindemitglied an einen Presbyter persönlich wenden. Personalien sind nicht geeignet für die Erörterung in der Gemeindeversammlung, zum Schutz aller Beteiligten – auch der Gemeinde selbst.

Soweit die Rechtslage. Die demokratische Mitwirkung des einzelnen Gemeindemitglieds geschieht einmal durch demokratische Wahlen und durch die Beteiligung an den Erörterungen in der Gemeindeversammlung. Für manche ist unbefriedigend, dass die Gemeindeversammlung kein Beschlußrecht hat. Ihre Beschlüsse haben keine Gestaltungskraft. Das hat aber seine Gründe. Der Personenkreis der Gemeindeversammlung läßt sich nicht abschließend bestimmen. Deshalb ist das einzige Beschlußorgan der Gemeinde das Presbyterium.

3. Das Presbyterium (1) – ein unbekanntes Wesen?

Übersicht
3.1 Wahlen
3.2 Unbekanntes Wesen?
3.3 Bibel
3.4 Kirchenordnung - KO -
3.5 Mitglieder
3.6 Dienstgemeinschaft und Demokratie
3.7 Presbyterial-synodale Ordnung

3.1 Wahlen

„Die Wahlbeteiligung in Manfort lag bei 0 %.“ Glücklicherweise betrifft diese Aussage nicht eine politische Wahl, sondern die zum Presbyterium unserer Kirchengemeinde im Jahre 2004. Was politisch eine gewisse Katastrophe wäre, ist aber für den Bereich der rheinischen Landeskirche durchaus rechtens.

Wie kam es zu diesem auch für die Kirche ärgerlichem Ergebnis? Trotz aller Bemühungen von Pfarrer Berghaus, vieler Mitarbeiter und nicht zuletzt auch der Presbyter waren nur wenige Gemeindemitglieder bereit, sich zur Wahl zu stellen. Die erforderliche Zahl der Kandidaten wurde nicht erreicht. In einem solchen Fall sieht die rheinische Landeskirche die Möglichkeit vor, auf eine formale Wahl zu verzichten. Wenn das Presbyterium beschließt so zu verfahren, dann „gelten“ die Kandidaten mit Abschluss des Wahltages als gewählt. Rechtlich besteht dann eine Situation, in der die Presbyter wie gewählte Mitglieder des Presbyteriums zu werten und zu behandeln sind. So ist es dann geschehen. Warum das in der Kirche anders sein kann als im politischen Leben, werden wir heute auch zu klären versuchen.

3.2 Unbekanntes Wesen?

Zunächst aber die Frage: Ist das Presbyterium ein „unbekanntes Wesen“? Liest man die Leserbriefe, die im Leverkusener Anzeiger/Kölner Stadtanzeiger im zweiten Halbjahr 2005 über unsere Kirchengemeinde erschienen, kann man den Eindruck haben, dass das so ist. Pfarrer Christenn vom Kirchenkreis hat dann auch unter der Überschrift „Im Visier: Stichwort: Presbyterium“ einen Überblick über die einschlägigen Bestimmungen der Kirchenordnung gegeben (Gemeindebrief 3/2005). Bereits im ersten Jahr nach seiner Wahl hat Pfarrer Berghaus vor der Presbyterwahl am 20.02.2000 unter der Überschrift „Presbyter und Presbyterinnen“ auf die Bedeutung und die Aufgaben des Presbyteriums hingewiesen (Gemeindebrief 4/1999). Sind das aber die Fragen, die die Leserbriefschreiber aus unserer Gemeinde – und sicher auch andere Gemeindemitglieder – heute bewegen? Ich habe den Eindruck, hier müssten wir alle mehr erfahren – die Kenntnis der Kirchenordnung reicht da nicht aus.

3.3 Bibel

Die erste Frage, die man mir stellte, lautete: Was sagt die Bibel?

In der Apostelgeschichte des Lukas wird aus der urchristlichen Gemeinde in Jerusalem berichtet, dass sich die Gemeindemitglieder so sehr auf die Verkündigung des Wortes Gottes konzentrierten, dass sie die Betreuung der Armen, besonders der griechischen Witwen und Waisen, vernachlässigten. Deshalb suchte man nach sieben Männern aus ihrer Mitte, „die einen guten Ruf haben, voll heiligen Geistes und Weisheit sind“. Man fand solche Männer und wählte sie. So entstand das Amt der sieben Armenpfleger (Apg 6,3-6). Um das Jahr 54 nach Christi Geburt schrieb der Apostel Paulus in seinem ersten Brief an die Christen in Korinth, sie sollten sich denen unterordnen, die sich für den Dienst in der Gemeinde bereit finden, und all denen, die mitarbeiten und sich mühen (1. Kor. 16,16). Hier sind keine Armenpfleger gewählt, aber es haben sich langjährige und erfahrene Gemeindemitglieder freiwillig bereit gefunden, den Dienst zu tun und für die Gemeinde zu handeln. In einigen Landeskirchen werden diese Leute auch „Gemeindeälteste“ genannt.

„Erkennt solche Leute an!“ – ist der Schlusssatz des Apostels. Das sind die Vorläufer der heutigen Kirchenvorstände oder „Presbyterien“, ein Wort, das aus dem Griechischen kommt.

3.4 Kirchenordnung - KO -

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), eine der 24 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), hat sich in ihrem „Grundgesetz“, der Kirchenordnung (KO), eine Gliederung gegeben. Ausgehend von der Gemeinde mit dem Leitungsorgan „Presbyterium“ über den Kirchenkreis mit dem Leitungsgremium „Kreissynode“, vertreten durch den „Kreissynodalvorstand“ bis hin zur Landeskirche mit dem Leitungsorgan „Landessynode“, vertreten durch die „Kirchenleitung“. Das Besondere dieser Struktur ist, dass die kirchliche Ordnung auf der Gemeinde aufbaut und sich stufenweise nach „oben“ entwickelt. Dieser Grundsatz wird die „presbyterial-synodale Ordnung“ unserer Landeskirche genannt. Vom Grundsatz her liegen alle Zuständigkeiten bei der Gemeinde, wenn man so will bei dem Beschlussorgan, dem Presbyterium. Soweit eine Gemeinde bzw. die Gemeinden Aufgaben erfüllen müssen, die über ihre Möglichkeiten hinausgehen, treten die Kirchenkreise ein. Reicht auch deren Kraft nicht aus, ist die Landeskirche zuständig. Natürlich gibt es darüber hinaus auch originäre Aufgaben von Kirchenkreis und Landeskirche.

An dieser Stelle ist das „Subsidiaritätsprinzip“ zu nennen, wonach dem Einzelmenschen das, was er aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf. Die Gesellschaft, insbesondere der Staat, sollen nur helfend und unterstützend (= subsidiär) dann und dort eingreifen, wo diese Kräfte des Einzelnen nicht ausreichen.

Dieser Grundsatz wurde allgemein formuliert von Papst Pius XI. (Enzyklika „Über die gesellschaftliche Ordnung“, bekannter unter ihrem Anfang „Vierzig Jahre sind verflossen …“, lat. „Quadragesimo anno“, 15.05.1931, Ziff. 78 – 90). In diesem Grundsatz schlägt sich Luthers “Freiheit eines Christenmenschen” ebenso nieder wie Kants Aufruf “Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!” Auch in der Rechtswissenschaft hat dieser Grundsatz Gestalt bekommen (Artikel 28 und 23 Grundgesetz, § 2 Bundessozialhilfegesetz und auch im Verfassungsentwurf der Europäischen Union, Art. I-11, Abs. 3).

3.5 Mitglieder

Wir haben die Wurzeln und die Stellung des Presbyteriums in der Ordnung der EKiR kennen gelernt. Wer gehört aber nun zum Presbyterium? Zunächst einmal gehören die Presbyter dazu, einschließlich eines Presbyters aus dem Kreis der Mitarbeiter. Aber kirchenrechtlich sind die in der Gemeinde tätigen Gemeindepfarrer von Amts wegen ebenfalls Mitglieder des Presbyteriums, also „geborene“ Mitglieder. Sie sind allerdings ebenfalls gewählt, und zwar vom Presbyterium. Für ihre Wahl gilt die eingangs beschriebene Ausnahme nicht. Jeder Pfarrer wirkt genauso an den Beschlüssen des Presbyteriums mit wie jeder Presbyter auch. Auf die besondere Stellung des Pfarrers gehe ich in einem späteren Artikel noch ein. Heute ist wichtig, dass das Presbyterium für seine Gemeinde die Verantwortung trägt für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes, für die rechte Verwaltung der Sakramente und für die Seelsorge und Diakonie, für den missionarischen Dienst, für die Förderung der Kirchenmusik sowie für die christliche Erziehung und Bildung in der Gemeinde. Das Presbyterium stellt Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus. All diese Aufgaben bündeln sich in der Person der/des Vorsitzenden. Das kann ein/e Pfarrer/in sein oder ein/e Presbyter/in. Wichtig ist, dass alle gemeinsam die Verantwortung für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben tragen. Dazu gehört auch die Kontrolle über Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung wie die Diakonie in der Gemeinde und all die anderen Aufgabengebiete. Da scheint ein Missverständnis vieler Briefschreiber zu liegen: Der Pfarrer ist nicht die Gemeinde! In der Regel ist er auch froh, dass das so ist. Doch darüber das nächste Mal mehr, wenn es um das Wirken des Presbyteriums geht.

Zwei Fragen bleiben noch zu klären: Zunächst: Wie kann etwas in der Kirche weniger schädlich sein, das für den Staat großen Schaden anrichtet?

3.6 Dienstgemeinschaft und Demokratie

Wenn wir die bisher im Gemeindebrief abgedruckten Artikel nachlesen, stellen wir fest, dass das Verhältnis Gottes zu den Menschen nicht auf demokratischer Grundlage beruht, sondern auf der Liebe, die Gott den Menschen zuwendet. Die Kirche spricht von der Dienstgemeinschaft, in der die Christen stehen, wenn sie Gottes Liebe in dieser Welt verbreiten. Demokratie als Staatsform und demokratische Grundregeln in der Gesellschaft haben sich bisher als die geeignetsten Formen zur Lösung der Probleme im Zusammenleben der Menschen in unserer Zeit erwiesen. Wenn sie außer Kraft gesetzt werden, nimmt die Gesellschaft Schaden. Das gilt insofern auch für das Zusammenleben der Menschen in der Kirche. Anders ist es, wenn Gottes Liebe ins Spiel kommt. Dann kann man wohl hoffen, dass menschliche Unvollkommenheit, wie z. B. mangelnde Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, Wahlmüdigkeit, Trägheit der Herzen, aufgewogen werden durch das hohe Maß an Einsatzbereitschaft anderer. Dann verstehen wir die Regelung des Kirchenrechts und können uns wohl auch damit anfreunden. Die beste Lösung ist es nicht, denn jedes Recht, das in einer demokratischen Gesellschaft nicht in Anspruch genommen wird, schadet der Gesamtheit.

3.7 Presbyterial-synodale Ordnung

Als zweite Frage stellt sich die Zukunft des presbyterial-synodalen Aufbaus unserer Landeskirche. Er ist neuerdings wieder einmal in Frage gestellt – und zwar mit einleuchtenden Gründen. Immer weniger Gemeinden kommen mit ihren Kräften über die Runden. Was läge näher, eine rein synodale Ordnung anzustreben. Ich habe Bedenken dagegen. Gemeinden können Zweckverbände bilden, sie können sich zusammenschließen – es gibt mancherlei Möglichkeiten, Kräfte zu bündeln, die als Einzelkraft zu schwach sind. Die presbyterial-synodale Ordnung aufzugeben würde nach meiner Auffassung aber einen Rückschritt bedeuten auch in der demokratischen Legitimation unserer Kirche im 21. Jahrhundert.

4. Das Presbyterium (2)

Gemeindeleitung (1)

Übersicht
4.1 Ohne Pfarrer - die Gemeide sind wir!
4.2 Das Presbyterium im Jahre 1993
4.3 Was im Jahre 1993 geschah
4.4 Aufgaben
4.5 Gemeindeleitung

4.1 Ohne Pfarrer - die Gemeinde sind wir!

Im Januar des Jahres 1993 kommt das Presbyterium der Johanneskirchengemeinde Leverkusen-Manfort zu seiner ersten Sitzung des Jahres zusammen - das erste Mal ohne Pfarrer Szyska, ohne seinen Vorsitzenden seit 31 Jahren. Der Superintendent Dr. Witschke hat Pfarrer Fritsche/Schlebusch beauftragt, als Pfarrer Mitglied des Presbyteriums in Manfort zu sein, bis ein neu gewählter Pfarrer diese Stelle einnehmen kann (Art. 115 Abs. 6 KO a.F.; Artikel 21 Abs. 5 KO). In dieser Sitzung stellt sich Pfarrer Fritsche als neues Mitglied des Presbyteriums vor und erklärt, er verstehe diesen Auftrag als Berater und werde bei streitigen Abstimmungen nicht die entscheidende Stimme abgeben.

Aus dem Presbyterium kommt nun die Forderung: „Jetzt muss der Superintendent einen Vikar oder Pfarrer bestellen, der hier die pfarramtlichen Aufgaben übernimmt!“ - Nach einiger Zeit finden wir zu der Erkenntnis: „Wir sind die Gemeinde. Wir müssen die Arbeit selbst übernehmen.“ Den meisten von uns ist dieser Gedanke unheimlich. In 31 Jahren hatte Pfarrer Szyska dem Presbyterium immer gesagt, was in der Gemeinde geschah, was wichtig war und was das Presbyterium entscheiden sollte. Und nun sollen wir das alles selbst in eigener Verantwortung tun? - Wie kommen wir nun zu diesem überraschenden Ergebnis? Die Presbyter sind sich einig, es muss etwas anders werden als bisher. Was aber und wie da anders werden sollte, wussten die meisten wohl nicht. Aber ein Grundverständnis ist den meisten von uns klar. Heute sage ich es mit einigen Sätzen von Martin Luther:

* Erstens ist es nötig, dass man weiß, wo und wer die christliche Gemeinde ist. Sonst treiben unter dem Namen einer christlichen Gemeinde Menschen ihr menschliches Geschäft.
* · ….. das kann niemand leugnen, dass jeder Christ Gottes Wort hat und von Gott gelehrt und zum Priester gesalbt ist. (Martin Luther „Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, über alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein –und abzusetzen, aus der Schrift begründet und nachgewiesen“, 1523)

Im „Grundgesetz“ unserer Landeskirche, der Kirchenordnung (KO) heißt es ganz knapp: „Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde“ (Art. 15 Abs. 1 KO n. F.). Wir haben nicht in Büchern nachgeschlagen oder Gesetze gelesen, wir finden in Kenntnis dieser Sachverhalte von uns aus zu der Erkenntnis, dass wir selbst handeln können und dürfen.

4.2 Das Presbyterium im Jahre 1993

Es bestand aus 9 Personen, d. h. Pfarrer Fritsche und 8 PresbyterInnen, darunter einem Mitarbeiterpresbyter, das ist ein zum Mitglied des Presbyteriums gewählter Mitarbeiter. Das Presbyterium wählte zum ersten Mal einen Laien zum Vorsitzenden und Pfarrer Fritsche zum stellvertretenden Vorsitzenden. Wir wählten den Kirchmeister und einen weiteren Presbyter, der ihm zur Seite stand.

4.3 Was im Jahre 1993 geschah

Wie ging das Presbyterium mit den Aufgaben um, die sich ihm jetzt stellten? Zunächst verschafft es sich Ein– und Überblick, wie die Gemeinde strukturiert ist und wie sie arbeitet. Jeder kennt seinen eigenen Arbeits– und Wirkungsbereich, aber der Überblick und der Einblick in die der anderen fehlt oft. Die pfarramtlichen Aufgaben werden, soweit zulässig und möglich, von den beiden Predigthelfern wahrgenommen. Der Konfirmandenjahrgang wird von Pfarrer Szyska bis zur Konfirmation fortgeführt, Beerdigungen von Pfarrern benachbarter Kirchengemeinden übernommen. Im Zusammenhang mit der Renovierung des Pfarrhauses muss unter Wahrung bestehender Bausubstanz ein Standard erreicht werden, der die Wohnnutzung auch im kommenden Jahrtausend noch attraktiv macht. Der Westflügel des Gemeindezentrums wird umgebaut. Dort gibt es jetzt eine Behindertentoilette, eine gut ausgestattete Teeküche, einen Clubraum (ehemals Gemeindebücherei) sowie ein Pfarrbüro mit angemessen ausgestattetem Computerarbeitsplatz. In der Vakanzzeit hat die Gemeinde die Goldkonfirmation sowie das Gemeindefest ohne wesentliche Einschränkungen gefeiert. Zu all dem kommt nun die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des neuen Pfarrers. Für einen Über– und Durchblick werden Unterlagen über die Struktur unserer Gemeinde, über die Gemeindearbeit und die wichtigsten Anforderungen an einen neuen Gemeindepfarrer zusammengestellt. Die Stelle wird neu ausgeschrieben. Auswahl der Bewerber, Vorstellungsgespräche, Probepredigten und schließlich die Wahl finden in der Pfarrvakanz statt. Dies ist ein erster Erfahrungsbericht über die Arbeit eines Presbyteriums.

4.4 Aufgaben

Was gehört nun grundsätzlich zu den Leitungsaufgaben eines Presbyteriums?

Zunächst trägt es die Gesamtverantwortung für die Erfüllung des kirchlichen Auftrages der Gemeinde (lautere Verkündigung des Wortes Gottes, rechte Verwaltung der Sakramente, Stärkung der Gemeindemitglieder für ein christliches Leben, Seelsorge, Diakonie, missionarischen Dienst, Förderung der Kirchenmusik, zur christlichen Erziehung und Bildung, Förderung des christlich-jüdischen Gesprächs und der ökumenischen Gemeinschaft der Kirchen und Übernahme von Diensten im öffentlichen Leben, Art. 1 KO). In Erfüllung dieses Auftrags entscheidet das Presbyterium über

· Die Gesamtkonzeption gemeindlicher Arbeit
· Ort, Ziel, Zeit und Zahl der Gottesdienste
· Ausstattung der gottesdienstlichen Räume
· Mehrzahl der Kollektenzwecke
· Zulassung zur Konfirmation
· Mitgliedschaftsrechte
· Pfarrstellenbesetzung
· Errichtung von Stellen für Mitarbeiter
· Festsetzung des Haushaltsplans, der Jahresrechnung und über die Verwaltung des Vermögens
· Gemeindesatzungen (Art. 16 KO)

Käme jetzt jemand zu Ihnen und bäte Sie, das Ehrenamt eines Presbyters oder einer Presbyterin zu übernehmen, wie würden Sie dann entscheiden? „Das kann ich nicht,“ „Ich habe doch keine Ahnung von dem allen!“, „Ist in der Gemeinde nicht jemand, der mehr geeignet ist als ich?“ - Nach meiner Erfahrung würde so oder ähnlich Ihre Antwort lauten. Es sei denn, Sie haben für ein Ehrenamt in der Kirche keine Zeit - neben all Ihren anderen Verpflichtungen.

Sie dürften mit alldem recht haben. Aber was geschieht dann mit unserer Gemeinde, mit unserer Kirche?

Wie schrieb Martin Luther? „Es ist nötig, dass man weiß, wo und wer die christliche Gemeinde ist. Sonst treiben Menschen unter dem Namen einer christlichen Gemeinde ihr menschliches Geschäft.“ Das gilt auch für die Mitglieder des Presbyteriums, wenn dieses Amt nicht von engagierten Gemeindemitgliedern übernommen wird.

Es gibt zwei Erfahrungen, die Ihnen helfen können. Sie sind nicht allein. Das Presbyterium trägt als Ganzes die Verantwortung. Wenn Sie erkennen, worum es grundsätzlich bei einer Entscheidung geht, dann können Sie sich im Zweifelsfall der Entscheidung derer anschließen, die in diesem Fall mehr Übersicht und Sachkenntnis haben als Sie. Zum andern haben alle Presbyterinnen und Presbyter bisher die Erfahrung gemacht, dass sie in der Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Presbyterium viel Neues kennen gelernt und Erfahrungen gesammelt haben. Sie haben daraus gelernt und sind in ihrem Urteil sicherer geworden.

Außerdem kann das Presbyterium einen Gemeindebeirat wählen (Art. 34 KO). Damit gewinnt es einen Beraterkreis aus erfahrenen Gemeindegliedern, der unabhängig von den am Verfahren Beteiligten Ratschläge erteilen und Vorschläge unterbreiten kann. Notfalls kann er auch vermitteln. Es liegt am Presbyterium, sich diese Möglichkeiten frühzeitig zu verschaffen.

Ich muss zugeben, dass die Presbyterinnen und Presbyter, die im Jahre 2004 ihr Amt übernahmen, von ihrer Kirche und auch persönlich von vielen ihrer Mitchristen zutiefst enttäuscht und in Teilen im Stich gelassen wurden. Viele wurden auch persönlich durch das Verhalten einzelner sehr verletzt. Darüber spreche ich später noch - auch einer solchen traurigen Erfahrung kann man in Teilen vorbeugen.

4.5 Gemeindeleitung

Worin besteht nun die besondere Aufgabe des Presbyteriums in seiner Leitungsfunktion?

Leitungsverantwortung

Leitung verlangt immer Übersicht und Weitsicht. Sie muss in der Lage sein, Ziele zu erkennen, zu beschreiben und zu einem Ganzen zusammenzuführen - nicht zuletzt, dies alles dann nach innen und außen überzeugend zu vermitteln.

Leitung verlangt darüber hinaus, realistische Wege aufzuzeigen, wie diese Ziele erreicht werden können.

Schließlich verlangt Leitung die Umsetzung all dessen in konkretes Handeln.

Diese Anforderungen an die Leitungsfunktion finden wir überall in den menschlichen Gesellschaften. Bei uns in Deutschland wird das besonders deutlich in der Politik und in der Wirtschaft - und das auf allen Ebenen.

In der Kirchengemeinde muss all dies in der doppelten Verantwortung vor Gott und in der Welt geschehen. Hier liegt oft der zentrale Schnittpunkt, an dem viele Gemeindemitglieder als Presbyter nicht mehr weiterkommen. Sie möchten gerne das Liebesgebot Gottes erfüllen - im Einzelfall vielleicht sogar das der Feindeliebe. Das aber, was Kirche in der Welt zugemutet wird, ja selbst das, was sie sich selbst im Umgang mit ihren Mitglieder zumutet - das können sie nicht nachvollziehen. Sie haben damit recht. Es handelt sich um einen Zwiespalt, der nicht restlos aufzulösen ist Der Mensch ist Gottes Ebenbild (1. Mose 1,27), aber nicht Gott selbst (1. Mose 3,22 und 23). Er ist ein unvollkommenes Wesen – und unvollkommen sein Tun. Unvollkommen ist deshalb auch die Kirche. Also muss man sich auf diese Unvollkommenheit einlassen - aber in einem Maße, das wir selbst in christlicher Verantwortung bestimmen. Das geschieht bei jedem auf andere Weise. In der Gemeinschaft eines Leitungsorgans muss man einen Grundkonsens finden, auf dem die Entscheidung im Alltag Bestand hat.

„Lassen Sie das mal meine Sache sein. Die Verantwortung trage ich!“ – Kennen Sie solche oder ähnliche Aussprüche? Gelegentlich habe ich den Eindruck, oft wissen diese Menschen nicht, wovon sie reden. Verantwortung zu tragen bedeutet, die wesentlichen Tatsachen zu kennen, insbesondere über Missstände und Fehlentwicklungen rechtzeitig informiert zu sein. Es gehört dazu, Entscheidungen zu treffen und diese sachgerecht und für andere nachvollziehbar zu begründen. Ganz wichtig ist, Fehlentscheidungen als solche zu erkennen, nach Möglichkeit zu korrigieren und vor allem, in Zukunft zu vermeiden. Verantwortung zu tragen heißt nicht, bei schweren Fehlern davonzulaufen, sondern die Folgen selbst zu tragen. Im äußersten Fall kann das bedeuten von einem Amt zurückzutreten.

5. Das Presbyterium (3)

Gemeindeleitung (2)

Übersicht
5.1 Konkretes Handeln
5.1.1 Gesamtkonzeption
5.1.2 Kirchmeister
5.2 Presbyter un Pfarrer - ein Team?

Heute soll es um das konkrete Handeln des Presbyteriums gehen.

5.1 Konkretes Handeln
5.1.1 Gesamtkonzeption

Wir wissen aus dem letzten Gemeindebrief, dass an erster Stelle der Aufgaben einer Gemeinde die „Gesamtkonzeption gemeindlicher Arbeit“ steht (Art. 7 Abs. 4 Buchst. a); 16 KO). Am 06.12.1999 hat das Presbyterium ein Leitbild für unsere Gemeinde beschlossen. Sein erster Entwurf wurde im Gemeindebrief 4/1998 veröffentlicht („Die Manforter Karawanserei“). Seine Endfassung finden wir im „Manforter Mosaik“ (Leverkusen, 2004, S. 24 f) zusammen mit einem Nachtrag 2001. Das sind gewissermaßen die Ziele für unsere Gemeindearbeit. Wie aber können diese erreicht werden, was sind die Wege dahin?

Am 24.02.2003 beauftragte das Presbyterium einen Arbeitskreis, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Das Ergebnis seiner Bemühungen ist der „Bericht zu Gemeindeentwicklung und Finanzstruktur der evangelischen Johanneskirchengemeinde Leverkusen-Manfort mit Ausblick bis zum Jahre 2015“, Kurztitel „Gemeindeentwicklungsbericht – GEB – " (Leverkusen, 2.A. Oktober 2004, 75 S. mit Anlagen), der zum 01.04.2004 dem Presbyterium vorgelegt wurde und seit Oktober 2005 allen Mitarbeitern – und ich hoffe, auch interessierten Gemeindemitgliedern – in der Helferbücherei zur Einsicht bereitsteht. Am 19.04.2004 nimmt das Presbyterium diesen Bericht zur Kenntnis und beschließt, Gespräche mit dem Presbyterium der Gemeinde Schlebusch zu führen (Beschluss 41/2004).

Wie kommt das Presbyterium zu diesem Beschluss?

Die Gemeindegliederzahl schrumpft. Bei Gründung unserer Gemeinde im Jahre 1968 hatten wir 4.800 Gemeindemitglieder, 2005 waren es nur noch 1.715. Das ist ein Rückgang von 59 %. Im Stadtteil Manfort lebten im Jahre 2004 6.227 Einwohner, davon 38,2 % Katholiken, 20,8 % Evangelische und 41 % ohne oder sonstiger Konfession, darunter vermutlich 6 % der Einwohner als Muslime.

Der Gemeindebericht untersucht Einnahmen und Ausgaben sowie die Differenz in den Jahren 2000 und 2002. In allen Jahren übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Die Differenz lässt sich noch aus Rücklagen decken. Die Einnahmen gingen in diesem Zeitraum von 553.648 EUR auf 519.266 EUR zurück, das sind 6,21 %. Die Ausgaben fielen von 659.883 auf 611.416 EUR, das ist ein Rückgang um 7,34 %. Die Differenz betrug im Jahre 2000 106.235 EURO, 2002 waren es noch 92.150 EURO, das ist ein Rückgang von sogar 13,26 %. Einmal wird an diesen Zahlen deutlich, dass sich das Presbyterium bemüht hat, zu sparen. Dann aber muss man feststellen, dass Steuern und Zuschüsse in Zukunft mit Sicherheit deutlich sinken werden, während die Ausgaben nur begrenzt gesenkt werden können, zum Teil voraussichtlich sogar steigen werden. Also wird sich auch die Differenz zwischen beiden deutlich erhöhen. Die Grenzen der Finanzierbarkeit sind absehbar.

Die Gemeindegliederzahl ist im gleichen Zeitraum von 1.876 auf 1.845 gesunken. Wir wissen heute, dass dieser Trend anhält.

Dieser Entwicklung stellt der Arbeitskreis die Aufgaben der Gemeinde gegenüber mit biblischer Grundlegung, öffentlichrechtlichen und kirchenrechtlichen Grundlagen.

Er bewertet diese Analyse und Entwicklung schlägt der Arbeitskreis vor, dass die Johanneskirchengemeinde sich mit der Gemeinde Schlebusch zu einer neuen Gemeinde Schlebusch zusammenschließt.

Die vom Presbyterium beschlossenen Gespräche haben stattgefunden. Der Kreissynodalvorstand hat sich eingeschaltet. Dennoch kamen die Gespräche zum Stillstand. Einen Bericht über den Weg der Gemeinde zur Gesamtkonzeption habe ich im Juli 2005 geschrieben. Er hat als Kopie im Vorraum der Kirche ausgelegen und kann von interessierten Mitarbeitern und Gemeindemitgliedern beim Gemeindebüro erbeten werden.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Überlegungen und Arbeiten, die das Presbyterium für die Gemeinde im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption angestellt hat. Nun ist die Gemeinde selbst, also die Gemeindeversammlung herausgefordert, sich zu äußern.

5.1.2 Kirchmeister

Im Amt des Kirchmeisters oder der Kirchmeisterin ist die weltliche Verantwortung des Presbyteriums in einer Person gebündelt. Das Amt kann auf mehrere Personen verteilt werden, z. B. Finanzkirchmeister, Baukirchmeister oder Diakoniekirchmeister. In diesem Fall muss aber festgelegt werden, wer die Koordination hat und verantwortlich im Sinne der Kirchenordnung (KO) zeichnet. Entscheidend ist, dass Kirchmeister ausschließlich Aufsichtsfunktionen ausüben. Durchführung und Verantwortung im Einzelfall liegen beim Mitarbeiter.

Das Amt umfasst in erster Linie Aufsicht und Gesamtverantwortung für das Haushalts- und Kassen- und Haushaltswesen der Gemeinde, die Grundstücke, Gebäude, Geräte und andere Vermögensstücke. Außerdem gehört zum Aufgabenbereich die Sorge für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben und die Begleitung der beruflich Mitarbeitenden (Art. 22 Abs. 2 KO).

In dringenden Ausnahmefällen kann der oder die Vorsitzende mit dem oder der Kirchmeister/-in Beschlüsse anstelle des Presbyteriums fassen, auch überplanmäßig Gelder bereitstellen, „Notbeschluss“, muss diesen aber vom Presbyterium in der folgenden Sitzung bestätigen lassen (Art. 29 KO).

Näheres zu beschreiben fällt schwer, weil dazu zuviel Einzelheiten beschrieben werden müssten oder ich mich in Allgemeinheiten erschöpfe. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich zwei Ereignisse wiedergeben, die Schlaglichter auf die Situation eines Kirchmeisters und einen Eindruck von seiner Arbeit geben können. Beide liegen schon einige Jahrzehnte zurück. - Der Pfarrer war in Kur. Bei Bauarbeiten am Gemeindezentrum sollten die Treppenstufen vorn am Aufgang erneuert werden. Man hatte mir vorher keine Einzelheiten mitgeteilt. Als ich die ersten Steine sah, erschienen sie mir viel zu hell, fast weiß. Ich befragte einen Architekten, der zugleich Kirchmeister der evangelischen Kirchengemeinde Am Bielert war. Schließlich entschied ich mich zu den dunklen Steinen, die heute die Treppenstufen des Aufgangs bilden. Man fragte mich damals, „dürfen Sie das?“ Natürlich durfte ich das. Ich war der zuständige Kirchmeister, die Auswahl der Steine war nicht abgesprochen. - Eine junge Frau sollte eingestellt werden und hatte wohl ihre Probezeit hinter sich. Nun sollte entschieden werden, ob sie eingestellt werden sollte oder nicht. Der Vorschlag des Pfarrers lautete mit guten Gründen versehen, sie nicht einzustellen. Die Frau war anwesend. Sie konnte aber die Begründung des Pfarrers nicht entkräften. Wir beschlossen, wie der Pfarrer vorgeschlagen hatte. Einige Zeit später sagte mit der Pfarrer einer benachbarten Gemeinde, es sei unrecht gewesen von uns, sie gehen zu lassen. Hier frage ich mich, ob ich als Kirchmeister vor dem endgültigen Beschluss des Presbyteriums nicht hätte das persönliche Gespräch mit der Frau suchen sollen. Aber selbst dann, wenn das etwas hätte ändern können, wäre der Pfarrer ihr Dienstvorgesetzter geworden. Aus der Zusammenarbeit wäre wohl nicht viel Gutes herausgekommen.

Diese Fragen können einem Kirchmeister bei seiner Arbeit begegnen. So vielfältig sein Aufgabengebiet ist, so vielfältig sind die Fragen. So ist z. B. ein Gebiet während meiner Amtszeit als Kirchmeister noch kaum in Erscheinung getreten, die Computerisierung, Digitalisierung einschließlich Internet mit all ihren Problemen in der Praxis, sowie dem Datenschutz (Art. 24 letzter Satz KO). Sie kommen noch zu dem allen hinzu.

5.2 Presbyter und Pfarrer – ein Team?

„Herr Böhme, der Pfarrer lügt ja! Das hätte ich nie geglaubt.“ Meine Antwort: „Der Pfarrer lügt nicht, er glaubt das, was er sagt.“ Diese Erkenntnis stammte in dieser Prägnanz nicht von mir, sondern von dem damaligen Organisten, der vor einigen Jahrzehnten bei uns arbeitete. Man lügt, wenn man etwas behauptet, von dem man weiß, dass es nicht stimmt. Wie erklärt sich die Erschütterung dieser Presbyterin? Sie war jahrelang ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Gemeinde und für den Pfarrer und sie hat mit ihm zusammengearbeitet. Nun war sie vor einigen Jahren in das Presbyterium gewählt worden und lernt den Pfarrer von einer für sie ganz neuen Seite kennen.

Für ein Gemeindemitglied ist der Pfarrer in erster Linie der Seelsorger, dem man sich voller Vertrauen öffnet und dessen Rat man gerne folgt – nicht selten auch in allen Lebensfragen. Mit der Wahl in das Presbyterium ändert sich das Verhältnis. Aus dem rein persönlichen Verhältnis eines Gemeindemitgliedes zu seinem Seelsorger, der zugleich die Kirche vertritt, wird nun ein dienstliches Verhältnis zwischen zwei gleichberechtigten Partnern im Presbyterium, die beide ihre Kirche vertreten. Nun trägt man als Presbyter die gleiche Verantwortung für die Gemeinde wie der Pfarrer als Mitglied des Presbyteriums. Jetzt muss das Gemeindemitglied als Presbyter wie als Christ frei vor Gott und den Menschen seinen eigenen Verstand einsetzen, notfalls auch gegen den Pfarrer.

„Herr Böhme, das war gestern aber eine deprimierende Predigt unseres Pfarrers – ausgerechnet zu Weihnachten! Es ging nur um Raketen, um Krieg und Frieden, um Klagen und Drohungen. Eine Heilsbotschaft gab es nicht.“ – Auch in solchen Fällen soll das Presbyterium reagieren und handeln. Der Vorfall ereignete sich zur Zeit des Nato-Doppelbeschlusses, als es um die Aufstellung zusätzlicher Atomsprengköpfe ging. Ich konnte den Pfarrer verstehen. Dennoch wäre ein Gespräch mit ihm sinnvoll gewesen.

Der Vorgang blieb aber – im Ganzen gesehen und in dieser Krassheit – ein Einzelfall. Ich habe nichts unternommen. Natürlich gehört es zu den Amtspflichten eines Pfarrers, das Evangelium öffentlich zu verkünden (Art. 49 Abs. 1 KO). Er und jeder Presbyter trägt die Verantwortung für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes (Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 KO). Das Evangelium ist eine frohe Heilsbotschaft (Lk. 2, 10-12; Joh. 3,16).

Andererseits ist der Pfarrer wie jeder Presbyter mitverantwortlich für das Handeln seiner Kirchengemeinde in dieser Welt, für die Finanzwirtschaft, für die Personalführung und auch für die ordnungsgerechte Verwaltungsführung, insbesondere dann, wenn er den Vorsitz im Presbyterium innehat.

Die Presbyter sind also nicht einfach Mitarbeiter des Pfarrers, sie sitzen in Augenhöhe mit ihm im Presbyterium, tragen die gleiche Verantwortung als Mitglieder des Presbyteriums. Sie sind als solche verpflichtet, dem Pfarrer / der Pfarrerin bei der Erfüllung seiner/ihrer schwierigen Aufgabe – mehr darüber in einem späteren Gemeindebrief – zu helfen und ihn/sie zu unterstützen. Dazu gehört dann, wenn es nötig ist, auch eine konstruktive Kritik und notfalls klare Opposition. Ich habe im letzten Gemeindebrief geschrieben, wie eine Zusammenarbeit im Presbyterium möglich ist (Gemeindebrief 3/2006, S. 21). Nur so kann aus der Zusammenarbeit ein Team entstehen, dessen Arbeit eine tragfähige Grundlage für die Gemeindearbeit in der Zukunft bildet.

6. Das Presbyterium (4)

Übersicht
6.1 Mit Pfarrer - sind wir noch die Gemeinde?
6.2 Der Bevollmächtigtenausschus
6.2.1 Rechtsgrundlage
6.2.2 Unsere Gemeinde - Bevollmächtigtenausschuss 2006
6.3 Unsere Gemeinde 2006 - 2008
6.4 Presbyterium und Gemeindeversammlung - demokratische Grundlage unserer Kirchenverfassung
6.5 Ausblick 2007/2008 - Das neue Presbyterium
6.6 Kraftquellen für Presbyter
6.7 Was bleibt?

6.1 Mit Pfarrer – sind wir noch die Gemeinde?

Hieß es zu Beginn: Ohne Pfarrer – die Gemeinde sind wir!, wird es nun heißen: Mit Pfarrer ist unsere Gemeinde erst komplett! Die Gemeinde kann auch ohne Pfarrer bestehen und überleben. Das ist in Notzeiten wiederholt bewiesen worden.

Doch erst die Teamarbeit im Presbyterium macht die Gemeindeleitung vollständig. Aber hier ist in besonderer Weise wichtig, dass es nicht nur entscheidend ist, was am Ende herauskommt, sondern fast ebenso wichtig ist es, wie die Ergebnisse der Presbyteriumsarbeit zustande kommen.

6.2 Der Bevollmächtigtenausschuss
6.2.1 Rechtsgrundlage

Für den Fall, dass ein Presbyterium auf Dauer beschluss- oder arbeitsunfähig wird, ist durch den Kreissynodalvorstand dies festzustellen. Dann hat er zur Leitung der Gemeinde Bevollmächtigte zu bestellen, die die Neubildung des Presbyteriums durchzuführen haben. Das kann auch außerhalb der vierjährigen Wahlperiode geschehen (Art. 38 KO). Demnach übt der Bevollmächtigtenausschuss die volle Funktion des Presbyteriums aus, auch bis zur Neubildung des neuen Presbyteriums. Im günstigen Fall werden Gemeindemitglieder bestellt. Finden sich aber nicht genügend geeignete Gemeindemitglieder, dann müssen geeignete Kräfte aus anderen Gemeinden zu dieser Aufgabe herangezogen werden.

Das ist für alle Beteiligten unangenehm! Die Gemeindeglieder fühlen sich nur zu leicht bevormundet und die Bevollmächtigten sehen sich gezwungen, in den inneren Angelegenheiten einer fremden Gemeinde Entscheidungen zu treffen, die andere, nicht sie selbst betreffen, und deren Konsequenzen wiederum andere zu tragen und vielleicht auch zu verantworten haben, z. B. das neu gebildete Presbyterium der Evangelischen Johanneskirchengemeinde Leverkusen-Manfort.

6.2.2 Unsere Gemeinde - Bevollmächtigtenausschuss 2006

Der Bevollmächtigtenausschuss für unsere Gemeinde ist im Gemeindebrief 3/2006 (S. 4 f) vorgestellt worden. Für die Gemeinde dürften noch folgende Informationen wichtig sein: Sie sehen, dass dem Bevollmächtigtenausschuss vier Mitglieder des Kreissynodalausschusses angehören, ein Kreispfarrer, zwei Mitglieder des Schlebuscher Presbyteriums, zwei Gemeindemitglieder unserer Gemeinde und ein Gemeindemitglied aus Steinbüchel sowie Pfarrer Berghaus mit beratender Stimme. Das bedeutet, dass die Mitglieder des Kreissynodalvorstands nicht nur Familie, Beruf, ihre eigene Gemeinde und die Belange des Kirchenkreises voll abdecken müssen, sondern auch die der Gemeinde Manfort. Da geht es ja nicht nur um technische und Terminfragen. Es geht ja auch um grundsätzliche Fragen. In unserem Falle kommt noch etwas hinzu, das jedes Gemeindemitglied wissen sollte. Die gesamte Leitung des Kirchenkreises hat die Leitung der Gemeinde Manfort übernommen, und zwar Superintendent Loerken als Vorsitzender und Synodalassessor Bach als sein Vertreter. Nur Kirchmeister ist noch Herr Richmann. Er wird begleitet vom „Kirchmeister“ des Kirchenkreises, Herrn Berger, und dem Kirchmeister unserer Nachbargemeinde Leverkusen-Schlebusch, Herrn Walter. Der überregionale Einsatz für unsere Gemeinde ist beeindruckend.

Mit Recht erheben sie den Anspruch, voll die Funktion eines Presbyteriums auszufüllen. Ich frage mich nur, wie sie das schaffen wollen. Geraten sie nicht im Einzelfall und vielleicht auch bei mancher Grundsatzfrage in Konflikt mit den Interessen der Gemeinde Schlebusch, des Kirchenkreises und der Gemeinde Manfort? Das kann doch nicht immer gleich laufen!


6.3 Unsere Gemeinde 2006 bis 2008

Auf einen Zusammenhang muss ich Sie aber noch hinweisen. Im Abschnitt über die Gemeindekonzeption habe ich davon gesprochen, dass Gespräche unseres Presbyteriums mit dem von Schlebusch stattgefunden haben und später der Kirchenkreis sich eingeschaltet hat. Der Mitarbeiter des Kölner Stadt-Anzeiger Jan Sting berichtet am 07.06.2005, im Zusammenhang mit der personellen Situation habe der Superintendent geäußert, die Gemeinde sei schon länger über eine Umstrukturierung informiert.

Ich meine schon, dass es Zeit wird, die Gemeinde über die verschiedenen Vorstellungen künftiger Umstrukturierungen unserer Gemeinde zu informieren – zunächst über die Vorstellungen Manforts selbst, dann über die von Schlebusch und schließlich über die des Kirchenkreises von 2005. Danach sollte die Gemeindeversammlung über den künftigen Weg der Gemeinde diskutieren. Entscheiden wird für die Gemeinde Manfort das Presbyterium. Danach kommt es auf das Ergebnis der Verhandlungen mit Schlebusch und ggf. mit dem Kirchenkreis an.

6.4. Presbyterium und Gemeindeversammlung –
demokratische Grundlage unserer Kirchenverfassung

Vor einem Jahr, im Gemeindebrief 1/2006, berichtete ich von der Stellung der Gemeindeversammlung in der Kirche. Ich habe erklärt, warum sie keine verbindlichen Beschlüsse fassen kann. Später hörte ich dann die Ansicht, die Gemeindeversammlung habe ja keine Bedeutung – das klang so, als wollte man sagen, die brauchen wir nicht zu fragen.

Die Gemeindeversammlung ist die einzige rechtlich geregelte demokratische Form der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinde an ihrer Leitung. Danach sind in der Gemeinde insbesondere die Gesamtkonzeption gemeindlicher Aufgaben, die Planung der Zusammenlegung der Kirchengemeinde mit einer anderen sowie die Überlegungen des Presbyteriums in Blick auf die Pfarrstellenbesetzung zu besprechen. Die Ergebnisse sind festzuhalten, im Presbyterium zu besprechen und die Gemeinde ist in geeigneter Weise zu informieren (Art. 35 Abs. 4 KO).

Obwohl die Kirchenordnung eine frühzeitige Information der Gemeindeversammlung vorsieht, kann das Presbyterium sich zurückhalten und sich auf die Mitteilung der Ergebnisse beschränken.

Die Gemeindeversammlung ist so stark, wie es das Presbyterium will. Versteht dieses es, die Gemeindeversammlung als Grundpfeiler der demokratischen Struktur unserer Kirche anzunehmen, dann wird es frühzeitig über anstehende Entscheidungen informieren und deren künftige Auswirkungen erörtern ehe diese Entscheidungen selbst fallen. Das Presbyterium wird dann das Ergebnis dieser Erörterungen ernst nehmen und für den Fall, dass Überlegungen oder Anregungen aus der Gemeindeversammlung nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden können mit solider Begründung versehen, die allgemein einleuchtet. Geschieht das nicht, dann kann zwar das Presbyterium schneller reagieren und ist unabhängig von oft einander widerstrebenden Meinungen in der Gemeinde und auch selbständiger, eigentlich müsste man hier sagen: noch selbständiger als ohnehin schon. Aber es gibt eine Konsequenz: Die Verbindung zur Gemeinde löst sich. Bald bleibt nur eine Gruppe Gleichgesinnter, die dann die Geschicke der Gemeinde bestimmen.

Schließlich kann die Gemeinde nicht mehr nachvollziehen, was das Presbyterium in seinem Namen beschließt und wie es in ihrem Namen handelt. Das kann auf die Dauer nicht gut gehen.

Wir sind alle aufgefordert, die weitere Entwicklung unserer Gemeinde aktiv zu begleiten.

6.5 Ausblick 2007/2008 – Das neue Presbyterium

Das Wichtigste ist die Bildung des neuen Presbyteriums. Auch deshalb ist dieses Kapitel so umfangreich geworden. Ich fasse zusammen:

* Presbyter sollten gewählt werden – aus einer Reihe, die eine Auswahl zulässt.
* Sie sollten sich frei vor Gott und frei vor den Menschen (Luther) fühlen und zugleich dem dreifachen Liebesgebot Jesu (Mt. 22,37 – 40 uu.a.) verpflichtet sein.
* Die Kandidaten sollten den Mut haben, ihren eigenen Verstand zu gebrauchen (Kant).
* Sie sollten wissen, wer unsere Kirchengemeinde ist, und bereit sein, ihre Bedürfnisse zu erkennen und zu vertreten gegen die „menschlichen Interessen“ (Luther) anderer.
* Sie sollten für die presbyterial-synodale Ordnung unserer Kirche eintreten.
* Sie sollten ein enges Vertrauensverhältnis zur Gemeindeversammlung fördern und pflegen.
* Sie sollten bereit und in der Lage sein, als Team zu arbeiten (vgl. Gemeindebrief 3/2006, S. 21).
* Sie sollten bereit sein, den Pfarrer in seiner Arbeit zu unterstützen, ihn aber zugleich mit konstruktiver Kritik begleiten.
* Als größte Aufgaben für die Dauer der Wahlzeit des kommenden Presbyteriums sehe ich
o die Entwicklung der Gesamtkonzeption unserer gemeindlichen Arbeit auf der Grundlage von Leitbild und Gemeindeentwicklungsbericht,
o die Vorbereitung unserer Kirchengemeinde auf den Zusammenschluss mit der Kirchengemeinde Schlebusch.

6.6 Kraftquellen für Presbyter

Mir ist bewusst, dass kaum Jemand aus der Gemeinde bereit ist, diese Anforderungen zu erfüllen oder sich diesen großen und schwierigen Aufgaben zu stellen. Die meisten von uns werden mit Recht sagen können, dass dies alles ihre Fähigkeiten bei weitem übersteigen wird. Sie haben gewiss Recht damit.

Sie dürfen wissen, dass sie nicht allein sein werden (Gemeindebrief 3/2006, S. 21). Wie gelingt es, den Anforderungen wenigstens zum Teil einigermaßen gerecht zu werden, vor den Aufgaben nicht zu kapitulieren und sie gerade als Herausforderung anzunehmen? Ich verweise auf folgende Möglichkeiten:

* Ohne ein gesundes Gottvertrauen im Bewusstsein der Freiheit eines Christenmenschen (frei vor Gott und den Menschen) wird das nicht gut gehen.
* Mit der Bereitschaft zum Gespräch muss die Fähigkeit und Bereitschaft verbunden sein, eigene Fehler zu erkennen und zu korrigieren.
* Schließlich hilft die Fähigkeit, allen Instanzen der Kirche wohlwollend, kooperativ und dankbar, zugleich aber auch mit kritischer Distanz zu begegnen. Diese Fähigkeit muss man wohl im Laufe der Zeit erst erlernen und einüben – sie hilft aber.
* Jeder, der Mitglied eines Presbyteriums wird, weiß, dass er nun in einem Team arbeiten wird, dessen Mitglieder Stärken und Schwächen haben, wie er selbst. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Stärken aller gebraucht werden – sofern sie sich nicht als Schwächen erweisen. Sie hat aber auch gezeigt, dass jeder mit neuen Erfahrungen und mehr Wissen in sachlicher und persönlicher Hinsicht aus dem Amt scheidet, wenn dieser Zeitpunkt kommt.

Schließlich werden Sie fragen, wie kann ein künftiges Presbyterium sicherstellen, dass es nicht das Schicksal seines Vorgängers (2004 bis 2006) erleiden soll?

* Zunächst helfen die bisher genannten Anforderungen und Hinweise um den Weg zu vermeiden, den das letzte Presbyterium gegangen ist.
* Dann sollte jedes Mitglied sich seiner Eigenständigkeit bewusst sein und jede Abhängigkeit von anderen, einschließlich Kirchenkreis und Landeskirche vermeiden oder zumindest begrenzen – d. h. Mut haben, den eigenen Verstand zu gebrauchen (Kant).
* Die Eigenständigkeit des Einzelnen kann gestärkt werden, durch Beratung mit dem Gemeindebeirat (Art. 34 KO). Das gilt auch für das Presbyterium als Ganzes.
* Am Ende wiederhole ich den Hinweis, das neue Presbyterium möge das ständige Gespräch mit der Gemeinde suchen und pflegen – mit Einzelpersonen, mit der Interessengemeinschaft, vor allem aber mit der Gemeindeversammlung und diesen ständigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch nicht abreißen lassen. Daraus können mancherlei unterstützende Kräfte entstehen.

6.7 Was bleibt?

Gegenüber dem Presbyterium wurden im Jahre 2005 viele Vorwürfe erhoben.

- Machtkämpfe
- undemokratisches und
- ungerechtes Handeln
- mangelhafte Information der Gemeinde

Diese Themen möchte ich zum Abschluß dieser Artikelfolge für alle Ebenen der Kirche behandeln. An dieser Stelle nur soviel:

* Macht heißt z. B. Einfluss zu nehmen – durch Handeln, Finanzkraft, Kraft der Argumente (Überzeugung) und durch die Kraft einer Persönlichkeit – mit dem Ziel, eine Veränderung des bestehenden Zustandes zu erreichen. Das ist in Ordnung so. Das Leben in menschlichen Gemeinschaften wäre ohne derartige Auseinandersetzungen nicht möglich. Es ist abhängig von funktionierenden Machtstrukturen. Entscheidend sind hier Beweggründe, gewissermaßen Ursachen und Ziele, sowie die Mittel und Wege, die man zu diesem Zwecke einsetzt. Hier entscheidet sich, ob Auseinandersetzungen gerechtfertigt, sinnvoll, hilfreich oder zerstörerisch abwertend, aus unserer Sicht also unzulässig, sind. Darüber später mehr.

* Undemokratisches Handeln verletzt die Würde des Menschen. Über diese Würde und ihre Bedeutung für Christen und Bürger will ich später genauer schreiben. Hier ist wichtig, dass aus dem Auftrag an die Christen, die Liebe Gottes in der Welt weiterzugeben, zwangsläufig ergibt, dass jeder Christ, die Würde eines jeden Menschen achten muss. Für den Bürger ergibt sich aus dem Grundsatz der Demokratie, dass jedem Menschen eine eigene Würde zukommt. Sonst könnte eine demokratische Gesellschaft nicht auf Dauer bestehen. Was dies für den Umgang von Christen und Bürgern untereinander bedeutet, wäre später noch im Zusammenhang zu betrachten.

* Ungerecht zu sein, bedeutet Gleiches ungleich zu behandeln. Gerecht zu sein bedeutet, jeden Fall seiner Eigenart entsprechend zu behandeln. Man kann sagen, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Auch dazu später mehr.

* Mangelhafte Information entsteht nicht nur, weil man sich selbst genug ist und die Information anderer fürchtet, sondern unter anderem auch, weil man keinen Weg weiß und selbst ratlos vor einer Frage steht, auch kommt es vor, dass man eine Situation falsch einschätzt. Ein Presbyterium muss auch im Zweifelsfalle Wege finden, die Gemeinde über Entwicklungen oder die Vorbereitung wichtiger Beschlüsse und Entscheidungen zu unterrichten. Auch darüber später mehr.

Dies alles bleibt noch aufzuarbeiten und für die Gemeinde nutzbar zu machen.