Freitag, 26. Februar 2016

5. Das Presbyterium (3)

Gemeindeleitung (2)

Übersicht
5.1 Konkretes Handeln
5.1.1 Gesamtkonzeption
5.1.2 Kirchmeister
5.2 Presbyter un Pfarrer - ein Team?

Heute soll es um das konkrete Handeln des Presbyteriums gehen.

5.1 Konkretes Handeln
5.1.1 Gesamtkonzeption

Wir wissen aus dem letzten Gemeindebrief, dass an erster Stelle der Aufgaben einer Gemeinde die „Gesamtkonzeption gemeindlicher Arbeit“ steht (Art. 7 Abs. 4 Buchst. a); 16 KO). Am 06.12.1999 hat das Presbyterium ein Leitbild für unsere Gemeinde beschlossen. Sein erster Entwurf wurde im Gemeindebrief 4/1998 veröffentlicht („Die Manforter Karawanserei“). Seine Endfassung finden wir im „Manforter Mosaik“ (Leverkusen, 2004, S. 24 f) zusammen mit einem Nachtrag 2001. Das sind gewissermaßen die Ziele für unsere Gemeindearbeit. Wie aber können diese erreicht werden, was sind die Wege dahin?

Am 24.02.2003 beauftragte das Presbyterium einen Arbeitskreis, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Das Ergebnis seiner Bemühungen ist der „Bericht zu Gemeindeentwicklung und Finanzstruktur der evangelischen Johanneskirchengemeinde Leverkusen-Manfort mit Ausblick bis zum Jahre 2015“, Kurztitel „Gemeindeentwicklungsbericht – GEB – " (Leverkusen, 2.A. Oktober 2004, 75 S. mit Anlagen), der zum 01.04.2004 dem Presbyterium vorgelegt wurde und seit Oktober 2005 allen Mitarbeitern – und ich hoffe, auch interessierten Gemeindemitgliedern – in der Helferbücherei zur Einsicht bereitsteht. Am 19.04.2004 nimmt das Presbyterium diesen Bericht zur Kenntnis und beschließt, Gespräche mit dem Presbyterium der Gemeinde Schlebusch zu führen (Beschluss 41/2004).

Wie kommt das Presbyterium zu diesem Beschluss?

Die Gemeindegliederzahl schrumpft. Bei Gründung unserer Gemeinde im Jahre 1968 hatten wir 4.800 Gemeindemitglieder, 2005 waren es nur noch 1.715. Das ist ein Rückgang von 59 %. Im Stadtteil Manfort lebten im Jahre 2004 6.227 Einwohner, davon 38,2 % Katholiken, 20,8 % Evangelische und 41 % ohne oder sonstiger Konfession, darunter vermutlich 6 % der Einwohner als Muslime.

Der Gemeindebericht untersucht Einnahmen und Ausgaben sowie die Differenz in den Jahren 2000 und 2002. In allen Jahren übersteigen die Ausgaben die Einnahmen. Die Differenz lässt sich noch aus Rücklagen decken. Die Einnahmen gingen in diesem Zeitraum von 553.648 EUR auf 519.266 EUR zurück, das sind 6,21 %. Die Ausgaben fielen von 659.883 auf 611.416 EUR, das ist ein Rückgang um 7,34 %. Die Differenz betrug im Jahre 2000 106.235 EURO, 2002 waren es noch 92.150 EURO, das ist ein Rückgang von sogar 13,26 %. Einmal wird an diesen Zahlen deutlich, dass sich das Presbyterium bemüht hat, zu sparen. Dann aber muss man feststellen, dass Steuern und Zuschüsse in Zukunft mit Sicherheit deutlich sinken werden, während die Ausgaben nur begrenzt gesenkt werden können, zum Teil voraussichtlich sogar steigen werden. Also wird sich auch die Differenz zwischen beiden deutlich erhöhen. Die Grenzen der Finanzierbarkeit sind absehbar.

Die Gemeindegliederzahl ist im gleichen Zeitraum von 1.876 auf 1.845 gesunken. Wir wissen heute, dass dieser Trend anhält.

Dieser Entwicklung stellt der Arbeitskreis die Aufgaben der Gemeinde gegenüber mit biblischer Grundlegung, öffentlichrechtlichen und kirchenrechtlichen Grundlagen.

Er bewertet diese Analyse und Entwicklung schlägt der Arbeitskreis vor, dass die Johanneskirchengemeinde sich mit der Gemeinde Schlebusch zu einer neuen Gemeinde Schlebusch zusammenschließt.

Die vom Presbyterium beschlossenen Gespräche haben stattgefunden. Der Kreissynodalvorstand hat sich eingeschaltet. Dennoch kamen die Gespräche zum Stillstand. Einen Bericht über den Weg der Gemeinde zur Gesamtkonzeption habe ich im Juli 2005 geschrieben. Er hat als Kopie im Vorraum der Kirche ausgelegen und kann von interessierten Mitarbeitern und Gemeindemitgliedern beim Gemeindebüro erbeten werden.

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Überlegungen und Arbeiten, die das Presbyterium für die Gemeinde im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption angestellt hat. Nun ist die Gemeinde selbst, also die Gemeindeversammlung herausgefordert, sich zu äußern.

5.1.2 Kirchmeister

Im Amt des Kirchmeisters oder der Kirchmeisterin ist die weltliche Verantwortung des Presbyteriums in einer Person gebündelt. Das Amt kann auf mehrere Personen verteilt werden, z. B. Finanzkirchmeister, Baukirchmeister oder Diakoniekirchmeister. In diesem Fall muss aber festgelegt werden, wer die Koordination hat und verantwortlich im Sinne der Kirchenordnung (KO) zeichnet. Entscheidend ist, dass Kirchmeister ausschließlich Aufsichtsfunktionen ausüben. Durchführung und Verantwortung im Einzelfall liegen beim Mitarbeiter.

Das Amt umfasst in erster Linie Aufsicht und Gesamtverantwortung für das Haushalts- und Kassen- und Haushaltswesen der Gemeinde, die Grundstücke, Gebäude, Geräte und andere Vermögensstücke. Außerdem gehört zum Aufgabenbereich die Sorge für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben und die Begleitung der beruflich Mitarbeitenden (Art. 22 Abs. 2 KO).

In dringenden Ausnahmefällen kann der oder die Vorsitzende mit dem oder der Kirchmeister/-in Beschlüsse anstelle des Presbyteriums fassen, auch überplanmäßig Gelder bereitstellen, „Notbeschluss“, muss diesen aber vom Presbyterium in der folgenden Sitzung bestätigen lassen (Art. 29 KO).

Näheres zu beschreiben fällt schwer, weil dazu zuviel Einzelheiten beschrieben werden müssten oder ich mich in Allgemeinheiten erschöpfe. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich zwei Ereignisse wiedergeben, die Schlaglichter auf die Situation eines Kirchmeisters und einen Eindruck von seiner Arbeit geben können. Beide liegen schon einige Jahrzehnte zurück. - Der Pfarrer war in Kur. Bei Bauarbeiten am Gemeindezentrum sollten die Treppenstufen vorn am Aufgang erneuert werden. Man hatte mir vorher keine Einzelheiten mitgeteilt. Als ich die ersten Steine sah, erschienen sie mir viel zu hell, fast weiß. Ich befragte einen Architekten, der zugleich Kirchmeister der evangelischen Kirchengemeinde Am Bielert war. Schließlich entschied ich mich zu den dunklen Steinen, die heute die Treppenstufen des Aufgangs bilden. Man fragte mich damals, „dürfen Sie das?“ Natürlich durfte ich das. Ich war der zuständige Kirchmeister, die Auswahl der Steine war nicht abgesprochen. - Eine junge Frau sollte eingestellt werden und hatte wohl ihre Probezeit hinter sich. Nun sollte entschieden werden, ob sie eingestellt werden sollte oder nicht. Der Vorschlag des Pfarrers lautete mit guten Gründen versehen, sie nicht einzustellen. Die Frau war anwesend. Sie konnte aber die Begründung des Pfarrers nicht entkräften. Wir beschlossen, wie der Pfarrer vorgeschlagen hatte. Einige Zeit später sagte mit der Pfarrer einer benachbarten Gemeinde, es sei unrecht gewesen von uns, sie gehen zu lassen. Hier frage ich mich, ob ich als Kirchmeister vor dem endgültigen Beschluss des Presbyteriums nicht hätte das persönliche Gespräch mit der Frau suchen sollen. Aber selbst dann, wenn das etwas hätte ändern können, wäre der Pfarrer ihr Dienstvorgesetzter geworden. Aus der Zusammenarbeit wäre wohl nicht viel Gutes herausgekommen.

Diese Fragen können einem Kirchmeister bei seiner Arbeit begegnen. So vielfältig sein Aufgabengebiet ist, so vielfältig sind die Fragen. So ist z. B. ein Gebiet während meiner Amtszeit als Kirchmeister noch kaum in Erscheinung getreten, die Computerisierung, Digitalisierung einschließlich Internet mit all ihren Problemen in der Praxis, sowie dem Datenschutz (Art. 24 letzter Satz KO). Sie kommen noch zu dem allen hinzu.

5.2 Presbyter und Pfarrer – ein Team?

„Herr Böhme, der Pfarrer lügt ja! Das hätte ich nie geglaubt.“ Meine Antwort: „Der Pfarrer lügt nicht, er glaubt das, was er sagt.“ Diese Erkenntnis stammte in dieser Prägnanz nicht von mir, sondern von dem damaligen Organisten, der vor einigen Jahrzehnten bei uns arbeitete. Man lügt, wenn man etwas behauptet, von dem man weiß, dass es nicht stimmt. Wie erklärt sich die Erschütterung dieser Presbyterin? Sie war jahrelang ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Gemeinde und für den Pfarrer und sie hat mit ihm zusammengearbeitet. Nun war sie vor einigen Jahren in das Presbyterium gewählt worden und lernt den Pfarrer von einer für sie ganz neuen Seite kennen.

Für ein Gemeindemitglied ist der Pfarrer in erster Linie der Seelsorger, dem man sich voller Vertrauen öffnet und dessen Rat man gerne folgt – nicht selten auch in allen Lebensfragen. Mit der Wahl in das Presbyterium ändert sich das Verhältnis. Aus dem rein persönlichen Verhältnis eines Gemeindemitgliedes zu seinem Seelsorger, der zugleich die Kirche vertritt, wird nun ein dienstliches Verhältnis zwischen zwei gleichberechtigten Partnern im Presbyterium, die beide ihre Kirche vertreten. Nun trägt man als Presbyter die gleiche Verantwortung für die Gemeinde wie der Pfarrer als Mitglied des Presbyteriums. Jetzt muss das Gemeindemitglied als Presbyter wie als Christ frei vor Gott und den Menschen seinen eigenen Verstand einsetzen, notfalls auch gegen den Pfarrer.

„Herr Böhme, das war gestern aber eine deprimierende Predigt unseres Pfarrers – ausgerechnet zu Weihnachten! Es ging nur um Raketen, um Krieg und Frieden, um Klagen und Drohungen. Eine Heilsbotschaft gab es nicht.“ – Auch in solchen Fällen soll das Presbyterium reagieren und handeln. Der Vorfall ereignete sich zur Zeit des Nato-Doppelbeschlusses, als es um die Aufstellung zusätzlicher Atomsprengköpfe ging. Ich konnte den Pfarrer verstehen. Dennoch wäre ein Gespräch mit ihm sinnvoll gewesen.

Der Vorgang blieb aber – im Ganzen gesehen und in dieser Krassheit – ein Einzelfall. Ich habe nichts unternommen. Natürlich gehört es zu den Amtspflichten eines Pfarrers, das Evangelium öffentlich zu verkünden (Art. 49 Abs. 1 KO). Er und jeder Presbyter trägt die Verantwortung für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes (Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 KO). Das Evangelium ist eine frohe Heilsbotschaft (Lk. 2, 10-12; Joh. 3,16).

Andererseits ist der Pfarrer wie jeder Presbyter mitverantwortlich für das Handeln seiner Kirchengemeinde in dieser Welt, für die Finanzwirtschaft, für die Personalführung und auch für die ordnungsgerechte Verwaltungsführung, insbesondere dann, wenn er den Vorsitz im Presbyterium innehat.

Die Presbyter sind also nicht einfach Mitarbeiter des Pfarrers, sie sitzen in Augenhöhe mit ihm im Presbyterium, tragen die gleiche Verantwortung als Mitglieder des Presbyteriums. Sie sind als solche verpflichtet, dem Pfarrer / der Pfarrerin bei der Erfüllung seiner/ihrer schwierigen Aufgabe – mehr darüber in einem späteren Gemeindebrief – zu helfen und ihn/sie zu unterstützen. Dazu gehört dann, wenn es nötig ist, auch eine konstruktive Kritik und notfalls klare Opposition. Ich habe im letzten Gemeindebrief geschrieben, wie eine Zusammenarbeit im Presbyterium möglich ist (Gemeindebrief 3/2006, S. 21). Nur so kann aus der Zusammenarbeit ein Team entstehen, dessen Arbeit eine tragfähige Grundlage für die Gemeindearbeit in der Zukunft bildet.

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